PRESSEMITTEILUNG 37/2026

Bayreuth, den 12.06.26

Staatsstraßen 2184/2185: Ersatzneubau des Brückenbauwerks über den Aßbach und Ausbau der Staatsstraße 2184 bei Freiahorn

Am 22. Juni 2026 beginnen die Arbeiten für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks über den Aßbach bei Freiahorn und den Ausbau der Staatsstraße 2184. Das Staatliche Bauamt Bayreuth setzt damit eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Modernisierung der Infrastruktur um.

Die bestehende Brücke über den Aßbach bei Freiahorn ist aufgrund ihres baulichen Zustands sanierungsbedürftig und entspricht in ihren Abmessungen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Auch der Streckenverlauf der St 2184 ist verkehrlich nicht mehr zeitgemäß. Daher wird im Zuge des Brückenneubaus zugleich die Linienführung der Straße angepasst.

Umfang der Maßnahme
Die Maßnahme umfasst den Neubau eines 17 Meter langen Rahmenbauwerks aus Stahlbeton, das über den Aßbach führt und auf Bohrpfählen gegründet wird. Dabei wird besonders auf den Schutz der Natur geachtet. So erhält der Aßbach eine Schutzabdeckung und bleibt während der Bauzeit unberührt.

Darüber hinaus wird die St 2184 auf einer Länge von rund 450 Metern zwischen der Einmündung der St 2185 und dem Ortseingang Freiahorn voll ausgebaut und teilweise neu trassiert. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Förderung des Radverkehrs wird entlang der St 2184 ein Geh- und Radweg gebaut. Dieser wird über eine auf der St 2185 neu zu errichtende Querungshilfe an den dort bestehenden Geh- und Radweg angebunden.

Im Anschluss werden das alte Brückenbauwerk und die alte Fahrbahn zurückgebaut.

Bauzeit und Kosten
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 3,15 Millionen Euro. Die Bauzeit ist vom 22. Juni 2026 bis voraussichtlich Mai 2027 vorgesehen. Mit der Ausführung der Bauarbeiten wurde die Firma Fuchs-Bau Ost GmbH aus Hainichen beauftragt.

Verkehrliche Auswirkungen während der Bauzeit
Da ein Großteil der Arbeiten zunächst neben der bestehenden Fahrbahn durchgeführt wird, sind in der Anfangsphase lediglich geringfügige Verkehrseinschränkungen in Form von Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erwarten. Im Zuge des Vollausbaus der St 2184 ist jedoch voraussichtlich von September bis Dezember 2026 eine Vollsperrung des betroffenen Streckenabschnitts erforderlich.

Für die Herstellung des Anschlussbereichs an die St 2185 sowie die Errichtung der Querungshilfe ist im selben Zeitraum zudem eine etwa vierwöchige halbseitige Sperrung der St 2185 notwendig. Über die beiden Sperrungen wird das Staatliche Bauamt Bayreuth zu gegebener Zeit gesondert informieren.

Für die während der Bauzeit auftretenden unvermeidlichen Verkehrsbehinderungen bittet das Staatliche Bauamt Bayreuth alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Nachsicht sowie um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.


Der dieser Pressemitteilung beigefügte Übersichtsplan steht Ihnen bei Nennung der Quelle „Staatliches Bauamt Bayreuth“ zur Veröffentlichung zur Verfügung.