PRESSEMITTEILUNG 14/2025
Bayreuth, den 11.04.25Staatsstraße 2711: Felssicherungsmaßnahmen an der Staatsstraße bei Löhmarmühle
Vollsperrung der St 2711 zwischen Löhmarmühle und der Bundesstraße 173 vom 14.04.2025 bis voraussichtlich 10.05.2025.
Aufgrund mehrerer Steinschlagereignisse entlang der Staatsstraße 2711 zwischen Löhmarmühle und der B173 in den vergangenen Jahren hat das Staatliche Bauamt Bayreuth im Jahr 2023 ein Gutachten zur Gefährdungsbeurteilung in Auftrag gegeben. An mehreren Stellen wurde eine akute Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch Steinschläge festgestellt. Diese Stellen wurden bereits von Bewuchs befreit und loses Gesteinsmaterial entfernt. Nun müssen noch vier Stellen gesichert werden. Dabei wird je nach Stelle eine Vernetzung, ein Abrollschutzzaun oder eine Betongleitwand errichtet, um Steinschläge auf die Straße zu verhindern.
Die Arbeiten beginnen am Montag, dem 14. April 2025, und dauern voraussichtlich bis zum 10. Mai 2025. Aus Sicherheitsgründen können die Arbeiten nur unter Vollsperrung der Staatsstraße durchgeführt werden. Hierzu wird die Staatsstraße ab der Abzweigung der St 2211 bei Löhmarmühle bis zur B 173 für den Verkehr voll gesperrt. Der Verkehr wird von Löhmarmühle über die St 2211 - Schwarzenbach am Wald - St 2194 - B 173 und umgekehrt umgeleitet. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert.
Im Anschluss an diese Maßnahme sind Sicherungsarbeiten an der St 2211 zwischen Löhmarmühle und Rauschenhammermühle erforderlich. Hierüber wird rechtzeitig in einer gesonderten Pressemitteilung informiert.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 650.000 Euro. Die benötigten Gelder stammen aus dem Staatshaushalt des Freistaats Bayern und werden von der EU über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die ausgeschilderten Umleitungen zu beachten. Für die während der Bauzeit auftretenden unvermeidbaren Verkehrsbehinderungen bittet das Staatliche Bauamt Bayreuth um Nachsicht.
Der dieser Pressemitteilung beigefügte Umleitungsplan steht Ihnen bei Nennung der Quelle „Staatliches Bauamt Bayreuth“ zur Veröffentlichung zur Verfügung.